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Frage von Ulrich H. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Ulrich H. bezüglich Gesundheit

Nachtrag zur Frage vom 25.6.2010.

Selbstständiger Handwerker Stukkateurbetrieb. Einen Angestellten. Errechneter Krankenkassenbeitrag für mich (selbstständig) 509,00€, ob ich 500,00€ oder 5000,00€ im Monat verdiene - IKK. Es gibt aber keine Abrechnung für zuviel gezahlte Beiträge, keine Rückerstattung oder Gutschrift. Nur bei zu wenig Gezahltem erfolgt eine Nachzahlung. Es müsste doch auch in diesem Falle eine korrekte Abrechnung erfolgen, wie z.B. bei der Einkommensteuer? Von morgens bis abends arbeiten, Beiträge zahlen, keine Erstattung bei Überzahlung -aber Nachzahlungen- und jede Salbe zur Benötigung der Arbeitskrafterhaltung muss ich auch noch selber bezahlen. Korrekte Abrechnung der Beiträge wäre hier wünschenswert - zuviel = Erstattung; zuwenig = Nachzahlung! nach Beleg Steuerbescheid. Warum ist das nicht so?

mfG
U. Hohmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hohmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse für Selbständige ist entgegen Ihrer Darstellung einkommensabhängig und wird nicht pauschal erhoben. Im Unterschied zu abhängig Beschäftigten kann der Beitrag jedoch nicht am Lohn direkt bemessen werden. Er muss nachträglich anhand des Steuerbescheids errechnet werden. Die Beiträge aufgrund des letzten Steuerbescheids gelten bis zum Steuerbescheid des Folgejahres.

Um sowohl für die Krankenkassen als auch für den Versicherten eine Kalkulationsverlässlichkeit herzustellen, erfolgt weder zu Gunsten noch zu Lasten des Versicherten eine Rückverrechnung. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich die zu viel gezahlten Beiträge mit den zu wenig gezahlten Beiträgen über die Jahre ausgleichen. Ausnahmeregelungen gibt es bei Existenzgründern. Hier wird eine Schätzung für die Beiträge vorgenommen, die bei Fehleinschätzung nachträglich rückverrechnet werden kann. Diese Grundsätze gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen und können unter diesem Link eingesehen werden:
http://www.krankenkassen.de/static/common/files/view/3393/Beitragsbemessung_Endfassung_2008_10_27_3258.pdf

Herzliche Grüße

Siegmund Ehrmann