
(...) Im Leben der meisten Unternehmen gibt es ein Auf und Ab. Hier gibt es einige Punkte bei dem Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes der Bundesregierung, bei denen die bayerische Staatsregierung das von Ihnen geschilderte Problem zu entschärfen versucht, etwa die Reduzierung der Behaltefrist von 15 auf zehn Jahre, die Abschmelzung des Nachforderungsbetrags um ein Zehntel pro Fortführungsjahr und der Verzicht auf die Indexierung der Lohnsumme. (...)