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Sebastian Steineke
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Frage von Thomas G. •

Wann werden die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz vorgenommen?

Sehr geehrter Herr Steineke,

durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der von Ihnen angesprochene Punkt wurde damals bei der Verabschiedung der WEG-Reform gesehen und ausführlich diskutiert. Man hat es jedoch aus systematischen Gründen so geregelt. Eine Überarbeitung in dieser Legislaturperiode ist zurzeit nicht vorgesehen. Ich werde Ihre Anregung aber gerne noch einmal mitnehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Steineke

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