Sebastian Greiner
PIRATEN
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sebastian Greiner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilk S. •

Frage an Sebastian Greiner von Wilk S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Greiner,

es ist nun gerade 5 Monate her, da wurde das Gesetz zur Zwangsmedikation rechtskräftig. Nach § 1906 ist es nun möglich Menschen gegen ihren Willen mit Medikamenten zu behandeln. Die Piratenartei schreibt sich auf die Fahnen gerade das Recht auf mehr Selbstbestimmung in den Bundestag zu bringen, wie ist nun Ihre Meinung zu diesem Gesetz? Wenn sie in den Bundestag komme, würden sie dieses Gesetz ändern?

Lieben Gruß
Wilk Spieker

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Spieker,

bevor ich Ihre Frage beantworte, möchte ich mich bei Ihnen für die lange Wartezeit entschuldigen. Ansonsten möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass ich nicht für den deutschen Bundestag, sondern den hessischen Landtag kandidiere.

Prinzipiell begrüße ich die Annahme des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Hier wurde eine vom Bundesgerichtshof (BGH) bemängelte juristische Unsicherheit behoben. Der BGH hat 2012 darauf hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen Willen nur auf der Grundlage eines - bislang fehlenden - Gesetzes und unter eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf.

Bedauerlicherweise sind aber gerade die Voraussetzungen, unter denen ein gesetzlicher Betreuer Zwangsmaßnahmen zustimmen kann, aktuell sehr vage formuliert. Das gibt weder Patienten, noch Behandelnden und Betreuern die tatsächlich benötigte Rechtssicherheit. Seiner Intention nach ist das Gesetz also ein erster Schritt, dem jedoch weitere folgen müssen.

Ebenso müsste das Gesetz in der Form erweitert werden, dass für Patienten in zurechnungsfähigem Zustand die Möglichkeit gegeben wird, eine Behandlungsvereinbarung abschließen zu können, die bestimmte Therapieformen ein- oder ausschließt.

Auch kritisiere ich das Fehlen der Forderung nach einer stärkeren Erforschung von weniger Zwang-basierten Methoden. Darüberhinaus wurden Betroffenenverbände in den Entwicklungsprozess des Gesetzes nicht ausreichend einbezogen.

Im Interesse der Patienten sollten alle Parteien zusammen arbeiten und darüber verhandeln, inwiefern man diese Forderungen in weiteren Revisionen des Gesetzes verankern kann. Das Thema eignet sich nicht für parteipolitisches Taktieren.

Viele Grüße
Sebastian Greiner