Sascha Binder
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Frage von Achim O. •

Frage an Sascha Binder von Achim O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binder,

der Petitionsauschuss hat vor kurzem die Empfehlung abgegeben die sogenannte 2m Regel nicht zu ändern und die eingereichte Petition zurück zu weisen.
Als Mitglied des Petitionsausschusses können sie mir doch sicher erläutern welche Argumente für diese Empfehlung ausschlaggebend waren.
Laut Bundeswaldgesetz gilt das Betretungsrecht auf Wegen ja auch für Radfahrer und darf nur durch juristisch wichtige Gründe eingeschränkt werden. Ich habe mir die Anhörung zu diesem Thema mehrfach angeschaut und auch das Protokoll dazu gelesen. Hierbei sind aus meiner Sicht keine stichhaltigen Argumente genannt worden die für die Beibehaltung des Gesetzes sprechen würden, da die meisten vorgebrachten Argumente für die 2m Regel leicht wiederlegbar sind.
Sind sie sicher das diese wichtigen Gründe auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden, sollte es zu einer Klage gegen diese Einschränkung der Grundrechte kommen?

Einige ihrer Kollegen aus dem Petitionsausschuss haben hier schon anklingen lassen das der Ausschuss das ganze Thema an das zuständige Ministerium abgegeben hat und daher die Ablehnung gekommen ist. Ist es nicht Aufgabe des Parlaments und des Petitionsausschusses sich darüber ein Bild zu machen? Warum wird dann ein Organ der Regierung und nicht das Parlament mit der Ausarbeitung einer Empfehlung beauftragt?

Über eine Antwort hierzu würde ich mich sehr freuen.

Achim Okenka, Bad Boll

Sascha Binder
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