
(...) Eine Hypothek, sei es, es handelt sich um eine Buchhypothek oder eine Briefhypothek, muss immer in das Grundbuch eingetragen werden, wie auch die Grundschuld. Nur so kann die Transparenz im Immobilienverkehr gewährleistet werden. (...)
(...) Eine Hypothek, sei es, es handelt sich um eine Buchhypothek oder eine Briefhypothek, muss immer in das Grundbuch eingetragen werden, wie auch die Grundschuld. Nur so kann die Transparenz im Immobilienverkehr gewährleistet werden. (...)
(...) Was aber etwas ändern würde, wäre eine Überarbeitung sozusagen ein Update des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses Gesetz stammt ursprünglich aus den späten 1970er Jahren. (...)