
(...) Im übrigen ist bei den Instrumentarien von direkter Demokratie nicht zwangsweise eine Mehrheit der Bürger erforderlich. Die Landesregelungen bestimmen häufig, dass ein durch direkte Demokratie angestrebtes Gesetz angenommen ist, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dem Gesetzentwurf zustimmt und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt hat. Dies bedeutet aber nicht unbedingt eine Mehrheit des Volkes. (...)