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Rolf Stöckel
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Frage von Uwe B. •

Frage an Rolf Stöckel von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Stöckel!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bogumil,

sorry, ihre Frage ist bei mir durchgerutscht, aber ich will sie doch noch beantworten: zu 1.) Nein. Zu 2.)Es gibt keine vom Deutschen Bundestag veranlasste bzw. behandelte Statistik über sog. "Sozialbetrüger". Der von ihnen geschilderte Fall kann nur eintreten, wenn es innerhalb der Arbeitsagentur bzw. ARGE keinen Abgleich oder mangelhafte Kommunikation zwischen den Zuständigen für die Leistungen und denen für Qualifizierungs- bzw. Arbeitsmaßnahmen gibt. Fehler können natürlich vorkommen. Eine solche Praxis wäre aber nicht gesetzeskonform. Außerdem sind sie als Leistungsberechtigter zur Mitwirkung im Sinne des Gesetzes nach entsprechender Unterrichtung verpflichtet. Mir ist bekannt, dass die praktische Anwendung der Gesetze gerade im Bereich der Arbeitsförderung vielfach noch zu wünschen übrig lässt und ständig verbessert werden muss. Wir lassen uns als Abgeordnete regelmäßig über die Entwicklung der Praxis berichten und werden dort tätig, wo der Gesetzgeber tätig werden muss, also bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Vorgaben. Im Einzelfall kümmern wir uns auch um eine sofortige Problemlösung im Einzelfall, wenn wir direkt und konkret von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rolf Stöckel