Portrait von Robert Heinemann
Robert Heinemann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Robert Heinemann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andreas L. •

Frage an Robert Heinemann von Andreas L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heinemann!
Den Kompromissvorschlag zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg habe ich mit Verwunderung gelesen. Es soll also nach dem Willen der CDU weiterhin Raucherkneipen und Rauchernebenräume geben. Ich habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen an Sie:
1.- Wie stellt sich der Gesetzgeber die Kontrolle über die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes vor? Werden zusätzliche Ordnungsbeamte eingestellt, oder müssen die ohnehin schon überforderten Beamte des Verbraucherschutzamtes auch diese Kontrollen übernehmen? Oder erwarten Sie, dass Anzeigen seitens Bürger bei der Behörde eingehen?
2.- Wie stellen Sie sich den Schutz nichtrauchender Mitarbeiter in der Gastronomie vor? Dürfen diese in Rauchernebenräumen nicht mehr bedienen? Und wenn dem so ist, wie wird das dann kontrolliert? Wie sieht es mit Mitarbeitern in Einraumkneipen aus? Müssen diese zukünftig ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ihre Lunge schon so geschädigt ist, dass sie auch in einer Raucherkneipe arbeiten können?

Hochachtungsvoll
Andreas Laitenberger

Portrait von Robert Heinemann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Laitenberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutz. Wie Sie wissen, hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu geführt, dass auch in Hamburg das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in der Frage der Gastronomie novelliert werden muss.

Die Diskussion darüber, ob es zu einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie oder Ausnahmeregelungen in engen Grenzen kommen wird, findet derzeit auch in der CDU-Bürgerschaftsfraktion statt. Dazu gehört natürlich ebenso die Frage eines wirksamen Schutzes für die Mitarbeiter in den Gaststätten.

Ziel muss es in jedem Fall sein, Nichtraucher vor unerwünschtem Tabakqualm zu schützen. Ich bin zuversichtlich, dass die CDU-Fraktion und die Bürgerschaft hier zu einer einfachen und für alle Seiten praktikablen Lösung kommen werden.

Die Kontrolle des Nichtraucherschutzgesetzes ist übrigens bei einem generellen Rauchverbot ebenso erforderlich wie bei begrenzten Ausnahmen. Sie erfolgt zum Beispiel durch die Mitarbeiter der Bezirklichen Ordnungsdienste oder andere Mitarbeiter der Bezirksämter, die auch sonst die Gaststätten regelmäßig überwachen. Eine zusätzliche Kontrolle war und ist nicht vorgesehen, sie wäre auch nicht angemessen. Die Hinweise, die in den vergangenen Monaten bei den Bezirken eingegangen sind, belegen, dass die Gäste sehr wohl ihre Rechte kennen und bei Verstößen gegen das Gesetz aktiv werden.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann, MdHB