Frage von Sascha M. • 11.12.2022

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Die Einspeiseleistung musste bei Anlagen bis 25 kWp auf 70 Prozent ihrer Nennleistung begrenzt werden, um die lokale Überlastung des Stromnetzes durch zu hohe Einspeisemengen zu verhindern.
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Die Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie, die selbst mit größtem Ingenieurswissen nicht beherrschbare Risiken umfasst und nicht gegen terroristische Angriffe oder Naturkatastrophen gefeit ist.