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Rita Klöpper
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Frage von Helmut G. D. •

Frage an Rita Klöpper von Helmut G. D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Klöpper,

am 13.10.2010 erhielt ich durch ein Schreiben meiner Bank Kenntnis über eine Kontenpfändung, veranlasst durch die Stadtkasse Kerpen, deren Benachrichtigung ich erst einen Tag später erhielt. Tatsächlich wurde hier mein Arbeitslosengeld II gepfändet. Im Schreiben der Stadtkasse heißt es u.a. :

….. ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden.

Möglich wurde diese Pfändung durch den Umstand, das mir von der sogenannten „ 7-Tage-Frist“ nichts bekannt war. Wie eine sehr intensive Internet - Recherche über mehrere Tage ergab, den gleich mir Betroffenen zu weit über 95 % ebenfalls nicht. Diese „ 7-Tage-Frist“ heißt – kurz und vereinfacht ausgedrückt - nichts anderes als: „ Wer so blöde ist und hebt nach Eingang seiner XY- Sozialleistung nicht jeden Cent bei der Bank ab, kann gepfändet werden.“
Gerade Ihre – aber nicht nur ihre - Partei tut sich unrühmlich bei Bestrebungen zur weiteren Verminderung der juristischen Möglichkeiten für Empfänger von Sozialleistungen hervor. Aber auch der o. a. Auszug zeigt die systematische Aushöhlung der Bürgerrechte nach dem Motto: „Erst pfänden – dann benachrichtigen“.

Die Fragen an Sie sind jetzt:

Wie sehen Sie den Umstand das - vor allem von Sozialbehörden – der“Kundschaft“ wichtige Bestimmungen und Regelungen vorenthalten werden (die Medien berichten laufend hiervon) ?

Wurde deshalb die „ 7-Tage-Frist“ geschaffen? (Bei mir treffen Kontoauszüge teilweise erst nach Fristablauf ein.)

Mit freundlichen Grüßen
Helmut G. Domgörgen

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