
(...) Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihren Änderungswünschen an die zuständige Senatsebhörde zu wenden. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass gefährliche Hunde außerhalb der Wohnung an der Leine zu führen sind. Sie müssen durch eine Person (Hundehalter) geführt werden, die dazu geeignet ist und den Hund auch sicher führen kann. (...)