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Frage von Michael K. •

Frage an Renate Hendricks von Michael K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Hendricks,

als Vorsitzende des Bundeselternrates verlautbarten Sie in einer Presseerklärung aus dem März 2004:

"Als Augenwischerei bewertet der BER den Vorschlag der Schulministerien,
Jugendherbergen und Schullandheime sollten künftig einen Freiplatz für Lehrer anbieten.
Dadurch würden Kosten der Lehrer de facto auf die Schüler umgelegt. „Eben das aber untersagt der Gesetzgeber und ist den Eltern auch nicht zuzumuten“, erklärt Hendricks."

http://www.schullandheim.de/service/texte/ber_pmklassenfahrt_0304.pdf

Der Gesetzgeber untersagt dies zwar neuerdings nicht mehr, aber mich würde interessieren, ob und aus welchen Gründen Sie dies nun im Unterschied zu damals für zumutbar halten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Küster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Küster,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Finanzierung von Schul- und Klassenfahrten.

Das Land stellt derzeit Reisekostenmittel für Schulfahrten in Höhe von 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist es möglich, ein pädagogisch sinnvolles Fahrtenprogramm an Schulen durchzuführen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Drittmittel zur Finanzierung anfallender Reisekosten zurückzugreifen. Ich sage aber noch einmal deutlich: Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln des Landes können Schulfahrten durchgeführt werden ohne diese zusätzliche Möglichkeit wahrzunehmen.

Mittel Dritter können dabei von gemeinnützigen Institutionen wie beispielsweise Stiftungen und Fördervereine oder aber gewerblichen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Besonders in letzterem Fall ist die Motivation der Mittelgebung zu prüfen. Sollte der Verdacht der Einflussnahme bestehen, dürfen die Mittel nicht angenommen werden.

Europaschulen, die aufgrund ihrer Ausrichtung überdurchschnittlich hohe Reisekosten zu verzeichnen haben, können auf spezielle Förderprogramme zurückgreifen.

Mit der Möglichkeit, Drittmittel zu nutzen, erlangen Schulen einen hohen Grad an Flexibilität, was die Planung von Fahrten betrifft. Die sich daraus ergebenden Bedarfe sind dabei nicht in erster Linie von Eltern oder Fördervereinen zu decken.

Abschließend kann ich Ihnen versichern: Gerne wäre das Land dazu in der Lage mehr Geld in das Schulwesen zu geben. Es steht in der Pflicht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln verantwortungsvoll umzugehen. 13,5 Millionen Euro für ein pädagogisch sinnvolles Fahrtenprogramm sind in Rahmen des Möglichen und Nötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Hendricks