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Reinhold Sendker
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Reinhold Sendker von Thorsten W.

Sehr geehrter Herr Sendker,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Die NRW-CDU hat sich in einem Positionspapier kritisch zum Fracking geäußert und dem Schutz von Grundwasser und Gesundheit höchste Priorität zugesprochen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Einschätzung zum aktuellen Gesetzesentwurf und um Beantwortung einiger Fragen hierzu:

1) Der Einsatz der Fracking-Technik ist mit großen Risiken verbunden, der wirtschaftliche Nutzen von Fracking in Deutschland ist hingegen umstritten. Halten Sie vor diesem Hintergrund ein Verbot der Technik für vertretbar?
2) Laut Gesetz soll das Urteil der Expertenkommission für die Verwaltung nicht bindend sein. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich das in der Praxis nicht durchsetzen lässt und demokratisch legitimierte Verwaltung de facto entmachtet wird. Halten Sie die Einführung der Expertenkommission vor diesem Hintergrund für vertretbar?
3) Worin sehen Sie den Sinn und Zweck der im Gesetzesentwurf verankerten 3000-Meter-Grenze?
4) Stimmen Sie zu, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl sowie die untertägige Versenkung von Lagerstättenwasser aus Tiefbohrungen nur zur besorgen ist, wenn damit keine Veränderung des Grundwassers einhergeht? Wenn nein, warum nicht?
5) Soll nach Ihrer Meinung für alle Tiefbohrvorhaben ein Stand der Technik als generelles Anforderungsniveau gelten und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Antwort ausstehend von Reinhold Sendker
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