Eine blockierende Haltung der Bundesregierung kann ich hierin nicht erkennen
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Jede Zeit hat ihre Herausforderungen und wir arbeiten hart und engagiert daran Lösungen zu finden
Bei diesem sehr ernsten Thema halte ich es für wichtig, zwischen belegten Tatsachen, laufenden Ermittlungen und politischen Schlussfolgerungen klar zu unterscheiden.
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.
Zunächst einmal sehe ich die Hauptverantwortung bei der Politik. Sie muss die Rahmenbedingungen schaffen, die den sozialen Zusammenhalt stärken und verhindern, dass sich Vermögen und damit auch gesellschaftlicher Einfluss immer stärker in den Händen weniger konzentrieren.

