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Ralf Niedmers
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Frage von Manfred B. •

Frage an Ralf Niedmers von Manfred B. bezüglich Recht

Hallo Herr Niedmers,

einem Artikel des Abendblatts („Grundstückskauf bereitet CDU-Politiker Niedmers Ärger“) entnehme ich, dass bei einem von Ihnen getätigten Grundstückskauf Dissenz über die Berücksichtigung der Interessen anderer potenzieller Käufer vorliegt.
http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/17/1051815.html

Nun interessiert mich nicht der vom Artikel-Autoren in der Überschrift Ihnen unterstellte Ärger sondern die Faktenlage.

Wie ist Ihre Sicht der Dinge?

Gruß,
Manfred Bensel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bensel,

in Beantwortung Ihrer Frage darf ich Ihnen folgenden Beschluss des Landgerichts Hamburg (Zivilkammer 24) vom 18. März 2009 auszugsweise zur Kenntnis geben:

"Im Wege der einstweiligen Verfügung "der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung" wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

im Verhältnis zum Antragsteller zu 2. verboten zu behaupten oder zu verbreiten,

a) Ralf Niedmers kaufte das städtische Grundstück an der Lomerstraße für 81.000,00 EUR.
b) Die Bauvorschrift musste laut Baudezernat für Ralf Niedmers geändert werden."

Mit "Antragsgegnern" ist die Tageszeitung, die die unwahren Sachverhalte verbreitet hat, mit dem "Antragsteller zu 2." ist meine Person gemeint.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Niedmers

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