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Ralf Brauksiepe
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Frage von Heinz B. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Heinz B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
einem Bericht der WAZ nach plant die Bundesregierung die Anlage einer Zentraldatei mit allen Lohn- und Sozialdaten der abhängig Beschäftigten. Die jeweiligen Abfragen durch Behörden sollen von dem jeweils betroffenen Bürger bezahlt werden.
Meine Fragen:
1. Wie bringen Sie diese Datei mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang, denn diese Daten werden ja sozusagen auf Vorrat erhoben, ohne dass ein Antrag auf staatliche Hilfen vorliegt?
2. Warum soll der Bürger für die Abfrage bezahlen, obwohl er sämtliche Unterlagen ohnehin in Papierform vorlegen muss?
3. Traut die Bundesregierung den Lohnsteuerbescheiden nicht mehr, denn bisher reichten diese aus als Nachweis des Einkommens, bspw. beim Bafög?
4. Warum werden die entsprechenden Daten nicht bei Selbständigen erhoben? Stellen diese keine Anträge auf staatliche Leistungen? Lassen sich diese nicht scheiden?
MfG
H. Busch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August zum Jahressteuergesetz. Das Jahressteuergesetz 2008 sieht u. a. die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vor.

Gemeinden und Finanzverwaltungen stellen nach dem Gesetzentwurf ihre Daten in eine zentrale Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern mit allen für die Berechnung der Lohnsteuer relevanten Daten (Religionszugehörigkeit, Freibeträge, Steuerklasse, Kinder). ein. Der Arbeitgeber ruft diese Daten dann elektronisch ab. Dafür teilt der Steuerpflichtige dem Arbeitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mit. Bezüglich Bildung, Änderung oder Löschung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wendet sich der Steuerpflichtigen grundsätzlich an sein Finanzamt (einheitliche Zuständigkeit).

Bislang lagen die Daten nur in den einzelnen Meldebehörden vor. Durch die Verknüpfung der Lohnsteuerdaten mit der neuen, einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer können die Daten von den Arbeitgebern abgerufen werden. Die Arbeitnehmer müssen sich also nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte an ihren Arbeitgeber kümmern

Eine weitere Automatisierung des Lohnsteuerabzugsverfahrens ist grundsätzlich zu begrüßen. Es darf aber auf keinen Fall eine neue Sammelwut entstehen. Zu dem sind die Zugriffsrechte auf die Daten sehr genau zu definieren. Fraglich ist ebenso, ob eine bundeseinheitliche Stelle zu schaffen ist, oder ob es nicht sinnvoller wäre, die Aufgaben in den Ländern zu belassen.

Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werden wir auch diese Maßnahme des Jahressteuergesetzes 2008 intensiv prüfen und dabei von Ihnen vorgetragenen Argumente in unsere Arbeit einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe