Portrait von Ralf Brauksiepe
Ralf Brauksiepe
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ralf Brauksiepe zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Matthias Z. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Matthias Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

sie schrieben, dass es Kinderschutzvereinen nur im Einzelfall gelingt die kinderpornographischen Seiten löschen zu lassen. CareChild hat den Test mit 20 Seiten unternommen. Nach 24 Stunden waren 16 dieser Seiten gelöscht und 4 Seiten waren nachweislich nicht illegal. Die Erfolgsquote eine einfache E-Mail an den Hosting-Betreiber zu schicken betrug 100%.

Die meisten Seiten mit Kinderpornographie liegen in Europa (auch Deutschland), den USA und Australien.

Gibt es einen Fall, in dem eine illegale Seite nicht in kürzester Zeit gelöscht wurde nachdem der Hoster angeschrieben wurde?

Falls nein: Warum sind Sperren notwendig?

Falls ja: Warum wurden die Hoster dann nicht gesetzlich verurteilt? Warum wird die Sperre nicht auf Länder reduziert, in denen eine E-Mail nicht reicht, um den illegalen Inhalt innerhalb von wenigen Stunden löschen zu lassen? Gibt es bekannte Seiten, bei denen noch nicht versucht wurde, sie wenigstens mit einer E-Mail zu löschen? Sollte der Staat nicht die geltenden Gesetze anwenden, bevor er das Grundgesetz einschränkt?

Im Internet sind sehr viele Sperrlisten anderer Länder verfügbar. Kann es nicht sein, dass diese Sperrlisten das Gegenteil vom gewünschten Effekt erziehen, weil sie Pädophilen eine Liste liefern, wo sie diese Seiten finden?

Die Sperrlisten anderer Länder bestehen zu einem großen Teil aus legalen Seiten. Wie kann dieser Grundgesetzbruch in Deutschland verhindert werden?

Welche Möglichkeit gibt es zu überprüfen, ob nur illegale Seiten auf der Sperrliste sind? Weder die Judikative, noch die Medien dürfen die Liste überprüfen.

Welche Konsequenzen hat es in Deutschland, wenn das höchste deutsche Gesetz, das Grundgesetz, gebrochen wird und Seiten gesperrt werden, die nicht illegal sind? Sind BKA-Beamte die gegen das Grundgesetz verstoßen für den Staat tragbar? Müssen Beamte, Politiker und andere Personen, die eine Sperrung von legalen Inhalten veranlassen, Strafen befürchten?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Ziegler

Portrait von Ralf Brauksiepe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ziegler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2009 zur Kinderpornographie über das Portal abgeordnetenwatch.de.

Sie sprechen in Ihrer Frage auch das Engagement von Kinderschutzvereinen an. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, nochmals deutlich zu sagen: Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Daher unterstützt auch die Deutsche Kinderhilfe den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und sammelt Unterschriften für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Ihre Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes teile ich ausdrücklich nicht. Gleichwohl steht jedem Betroffenen die Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung der Maßnahmen auf dem Rechtswege und letzten Endes durch das Bundesverfassungsgericht offen.

Wir nehmen die Bedenken, die die Gegner des Gesetzentwurfes haben, dennoch ernst. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Evaluierung der Maßnahmen nach zwei Jahren vor. Auf der Grundlage dieser Evaluierung wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben oder ob ggf. weitere Schritte erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe