(...) Sie haben Recht, in dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Deutschland im März 2009 ratifiziert hat, ist eine Forderung die Unterrichtung behinderter Kinder in Regelschulen. Dabei geht es eben nicht nur darum, dass behinderte Kinder einen qualifizierten Schulabschluss erhalten, sondern auch ganz direkt um das Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten. Eigene Förderschulen können dieses Miteinander nicht bieten - auch wenn Sie bis zum Abitur führen. (...)
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