Frage an Rainer Stickelberger von Erik W. bezüglich Recht
Sehr geehrterter Herr Stickelberger,
nach meiner Kenntnis verantworten Sie das Gesetz zum Ausstieg des Landes Baden-Württemberg aus der Finanzierung von Stuttgart 21. http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Kosten-muessen-klar-sein;art4319,1103852
Herr Pfarrer Bräuchle sieht in diesem Gesetz ein "Ermächtigungsgesetz". http://www.fnweb.de/regionales/we/wertheim/20111112_mmm0000002462381.html
Würden Sie diese von H. Bräuchle gezogene Parallele zur Machtergreifung Adolf Hitlers auch sehen? http://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung#Hitlers_Reichskanzlerschaft
Sehen Sie es auch so wie Herr Bräuchle, dass ein Christ entsprechend "Jedermann sei untertan der Obrigkeit die Gewalt über ihn hat" (Römer 13, Verse 1-4) die Pflicht hat, in jedem Fall S21 zu befürworten?
Worin sehen Sie genau denn die Kündigungsmöglichkeiten in Bezug auf Stuttgart 21, in Anbetracht des Umstandes, dass eine ordentliche Kündigung in der Finanzierungsvereinbarung in der Zwischenzeit ausgeschlossen ist?
Mit freundlichen Grüßen Erik Wille
(P.S. Ich wohne nicht in Ihrem Wahlkreis und es handelt sich bei meiner Frage nicht um eine wahlkreisbezogene Frage.)