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Frage von Brigitte S. •

Frage an Rainer Brüderle von Brigitte S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brüderle!

Gegen viele Widerstände wurde das Betreuungsgeld auf Drängen der CSU durchgesetzt unter Anderem mit dem Argument,dass das so im Koalitionsvertrag steht.Nun steht aber auch im Koalitionsvertrag unter Gesundheit 9.1 :Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen,indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten.Die Pick-up-Stellen existieren nach wie vor.Wird hier mit zweierlei Mass gemessen oder ist das Wählerpotential der Betroffenen hier nicht ausreichend relevant.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruss

Brigitte Schneider

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schneider,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

In der Tat halte ich es für richtig, dass einmal geschlossene Vereinbarungen auch eingehalten werden. Daher trägt FDP-Bundestagsfraktion die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Betreuungsgeldes mit.

Die damit verbundene Erhöhung der Wahlmöglichkeiten von Eltern begrüße ich aus liberaler Sicht im übrigen. Höhere Flexibilität und mehr Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern werden unserer pluralistischen Gesellschaft und der Vielzahl der Lebens- und Familienmodelle in Deutschland gerecht.

Darüber hinaus begrüße ich die in den Verhandlungen durch die FDP-Bundestagsfraktion zusätzlich erreichte Bildungskomponente beim Betreuungsgeld sehr. Mit dieser wird ein Anreiz gesetzt, einen Teil des Geldes für die Finanzierung der Ausbildung der Kinder zurückzulegen. Diese Idee geht auf ein liberales Kernprojekt - das Bildungssparen - zurück. Den Einstieg darin haben wir erreicht.

Es trifft darüber hinaus zu, dass Auswüchse des Versandhandels mit Medikamenten - wie die sogenannten Pick-up-Stellen -, unterbunden werden sollen. Allerdings gibt es dafür hohe verfassungsrechtliche Hürden, die eine Umsetzung sehr schwierig gestalten. Das Problem steht jedoch weiterhin auf unserer Agenda.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle