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Frage von Ralf D. •

Frage an Rainer Arnold von Ralf D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Arnold,

viele Regierungen haben sich in der Vergangenheit angeblich um den Datenschutz des Bürgers bemüht, aber: "Recht haben" ist die eine Seite, "Recht bekommen" die andere.

Was jedoch nunmehr durch Beschluss des Bundestags im neuen Meldegesetzt ohne jeglichen Widerspruch möglich sein soll, ist der konträrste, irrsinnigste Beschluss, den man FÜR eine Wirtschaftslobby treffen will. Leere Staatskassen dürfen nicht mit der Kursierung äußerst persönlicher Daten im Datenkreislauf gefüllt werden. Einerseits geht man gegen Firmen wie Facebook vor, andererseits will man solche Gesetze erlassen - welch grandiose Plausibiltät. Es sollte dem Einzelnen überlassen sein, der Veröffentlichung widersprechen zu dürfen.

Sehr geehrter Herr Arnold, ich hoffe, dass die SPD den Bundesrat derermaßen beeinflussen kann, dass mindestens dieser Punkt des m. E. unerlaubten Datenhandels unterbunden wird. Es wäre auch interessant zu erfahren, wer innerhalb des Bundestages ein Interesse an solche einem ungeheuerlichen Vorstoß hat. Und vor allem: Vor bleibt die Datenschutzbehörde...???!!!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen "werbefreie" schöne Tage.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Daubenberger,

was das die Neuregelung im Melderecht angeht, so haben die Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion im dafür zuständigen Innenausschuss am 27. Juni (d.h. einen Tag vor der abendlichen Abstimmung im Plenum, über die in den vergangen Tagen vielfach berichtet wurde) ganz eindeutig gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby gestimmt. Ein Einknicken muss man das, was nur wenige Tage vor den abschließenden Beratungen Ende Juni stattgefunden hat, nämlich nennen - immerhin war der "Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens", wie das neue Melderecht im Amtsdeutsch heißt, nach dem Urteil unserer Innenpolitiker bis dahin eine durchaus vernünftige Beratungsgrundlage. Wenige Tage vor der abschließenden Beratung scheint dann auf Koalitionsseite nochmals Bewegung in die Sache gekommen zu sein: Die Koalition änderte das Melderecht in der jetzt heftig zu kritisierenden Form , d.h. für die Auskünfte zu Zwecken des Adresshandels sollen Bürger nicht mehr einwilligen /müssen/, sondern sie sollen lediglich widersprechen /können/. Das geht allerdings mit uns nicht. Meine Kollegen im Innenausschuss haben das am 27. Juni im Innenausschuss auch in aller Deutlichkeit gesagt. Leider sind die Mehrheiten aber derzeit so, dass sie dabei von den Abgeordneten von Union und FDP überstimmt wurden. Da im Plenum die gleichen Mehrheiten herrschen wie in den Ausschüssen, ging auch am 28. Juni das Gesetz im Bundestag nach den Vorstellungen von Schwarz-Gelb durch.

Deshalb war für uns klar, dass uns als Opposition nur der Weg bleibt, diesen Unsinn im Bundesrat zu stoppen - da es, wie Sie feststellen, ein Gesetz ist, dem der Bundesrat zustimmen muss. Wenn jetzt die Verbraucherschutzministerin umschwenkt, macht das die Sache auch nicht besser - schließlich war es ein gemeinsamer Antrag von Union und FDP, der den ursprünglich durchaus datenschutzfreundlichen Gesetzentwurf in letzter Minute ins Gegenteil verkehrt hat. Da muss jetzt niemand in der Regierung so tun, als sei diese Regelung einfach so über ihn/sie gekommen. Sie können aber davon ausgehen, dass wir im Bundesrat alles tun werden, um diese Schwächung des Verbraucherschutzes zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold