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Frage von Reiner M. •

Frage an Rainer Arnold von Reiner M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Arnold,

nachdem Sie meiner Frage in Ihrem Forum und meiner Mail aus dem Weg gehen wende ich mich nun auf diesem Weg an Sie .

Zunächst einmal würde ich gerne wissen wie Sie das meinten.

Auf die ersten Frage dieser Seite antworteten Sie :

"Sie fragen, ob die geringe Zustimmungsquote der Bundesbürger für den Afghanistaneinsatz auf mangelnde Informationen zurückgeführt werden kann. Ich sage nein. Wer sich für die Auslandseinsätze der Bundeswehr, und vor allem den Afghanistaneinsatz interessiert, kann auf eine Fülle von Material zurückgreifen. Das meiste davon ist kostenlos."...

Ist das so zu Interpretieren das :
- der Bürger sich gefälligst zu Informieren hat ?
- sich die Informationen selbst zusammensuchen soll ?
- für Teile der Information bezahlen soll?

Wäre es nicht Aufgabe der Politik insgesamt, welche die BW unter dem Primat der Politik in einen bewaffneten Konflikt entsendet dies der Bevölkerung zu erklären ?

Der Antwort zur zweiten Frage entnehme ich, das sich die Politik eigentlich nicht so ganz einig ist auf welcher Rechtsgrundlage unsere Soldaten Dienst in Afghanistan leisten ?

Ist die Rechtsgrunglage unserer Soldaten wirklich unklar ?

Wie sind Ihre Äusserungen der letzten Interviews in SpOn und andern Medien zu verstehen, das die präventive Bekämpfung von Gegnern nach den ISAF-Regeln verboten ist ?

Hat dann Oberst Klein nicht unabhängig von der Situation gegen geltendes Recht verstoßen und ist nach nationalen Gesetzen (StGB) zu bestrafen ?

Mit freundlichen Grüßen
Reiner Mühlbauer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

natürlich muss Politik Entscheidungen und Sachverhalte immer wieder erklären. Andererseits würde ich mir aber auch wünschen, dass zum einen diejenigen, die den stärksten Zugang zu den Medien haben (z.B. Kanzlerin und Bundesminister) dies auch stärker tun und die Medien diese Fragen auch in einer reflektierteren Form aufgreifen. Leider ist es meiner Erfahrung nach aber so, dass Darstellungen, die thematisch etwas in die Tiefe gehen und nicht nur an der Oberfläche kratzen, von den Medien oft nicht oder eben nur abgeflacht aufgegriffen werden. Viele Sachverhalte, und das Thema Auslandseinsätze der Bundeswehr gehört hier zweifellos dazu, sind aber nicht in drei Sätzen abzuhandeln. Und natürlich wünsche ich mir auch den mündigen Bürger, der Nachrichten verfolgt und eine Qualitätszeitung liest. Unser Problem ist ja eben, dass wir diejenigen, die dies nicht tun, auch kaum mehr erreichen.

Zum Ihrer zweiten Frage: Der Einsatz in Afghanistan hat eine Rechtsgrundlage, d.h. ein Mandat, das auf einem UNO-Beschluss basiert. Danach dürfen die Soldaten alles unternehmen, um die staatliche Autorität im Land durchzusetzen. Es muss aber immer im Einzelfall entschieden werden und hierbei sind die NATO-Einsatzregeln und die internationalen Genfer Verhaltensregeln zu beachten, nach denen die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewährleistet sein muss.

Die präventive Bekämpfung von Gegnern war nach der deutschen Taschenkarte bis Juli verboten. Dabei gehörte ich zu denjenigen, die den damaligen Verteidgungsminister Jung gedrängt haben, die Taschenkarte zu ändern. Wobei festzuhalten ist, dass "präventive Bekämpfung" nicht automatisch Tötung der Gegner meint; vielmehr gilt es, den Gegner festzunehmen, wo immer das möglich ist.

Ihr Frage zu Oberst Klein: Genau das prüfen derzeit die für das Völkerstrafgesetzbuch zuständige Staatsanwaltschaft und möglicherweise das Gericht in Karlsruhe.
Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold