
(...) Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen die notwendigen Leistungen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Umfang dieser Leistungen ist abschließend gesetzlich geregelt. (...)