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Frage von helmut f. •

Frage an Peter Weiß von helmut f. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weiß,

am 28. Juni 2012 wurde das Jahressteuergesetz 2013 in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. In diesem Zusammenhang möchte ich, Sie auf eine Klausel in der Abgabenordnung (AO) aufmerksam machen, die durch das vorgelegte Gesetz geändert werden soll. Diese neue Klausel würde dem Verfassungsschutz ermöglichen, ohne Anhörung der Betroffenen, faktisch über den Fortbestand und die Existenz einzelner gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden (§ 51 Abs. 3 AO). Dies würde eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.
Ich rufe Sie dazu auf, Ihre Stimme dem Gesetzesvorhaben zu verwehren und sich darüber hinaus für die ersatzlose Streichung des § 51 Abs. 3 AO einzusetzen!
Quelle: http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/bundesebene/Pressegruppe/OffenerBrief_MdB-Gemeinnuetzigkeit-und-VS_2012-06-26.pdf

Wie werden Sie entscheiden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Helmut Fischer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Jahressteuergesetz wird nach dem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses mit den vorgesehenen Ergänzungen im Januar zur Bestätigung vorgelegt. Ich werde dem Gesetzesentwurf in dieser Fassung nicht zustimmen. Das weitere Verfahren hängt dann von der Entscheidung des Bundesrates ab.

Ihre Ausführungen zu § 51 Abs. 3 AO nehme ich gerne in die anstehende Debatte mit.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB