Peter Warnst
pro Deutschland
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Frage von peter s. •

Frage an Peter Warnst von peter s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

herr warnst,
durch das kopftuch kennzeichnen sich streng muslimische frauen in der öffentlichkeit. sie belästigen keinen menschen.
viele junge männer tragen heutzutage in der öffentlichkeit einen ohrschmuck oder dauerwellen. es war früher ein zeichen auch für homosexuelle.
meine mutter (streng katholisch) trug beim trümmer wegräumen nach 1945 auch ständig ein kopftuch. sie war dadurch als trümmerfrau gekennzeichnet.
eine ähnliche kennzeichnung wurde im tausendjährigen reich fur juden gesetzlich verordnet.
es war der judenstern - und jeder arischer bürger erkannte die zugehörigkeit.

was halten sie von einem kopftuchverbot?
soltte auch der ohrring bei männern verboten werden?
sollte die freie religionsausübung aus dem grundgesetz und der verfassung gestrichen werden ?

Antwort von
pro Deutschland

Sehr geehrter Herr Seidel,

danke für Ihre Frage!

Es geht doch um eine grundsätzliche Frage. Ist der Islam mit dem Grundgesetz kompatibel, ist somit das Kopftuch als weithin sichtbares Zeichen dieser Religion in einer freiheitlichen Gesellschaft zulässig?

Ich habe in meinen jungen Jahren auch einen Ohrring getragen - freiwillig! Jedoch war dies - im Gegensatz zum Kopftuch - kein Ausruck einer sendungsbewußten Religion, sondern ein einfacher Schmuck.

Wir werden es nicht vermeiden können, daß das islamische Kopftuch in der Öffentlichkeit getragen wird, da steht die persönlichen Freiheitsrechte davor. Aber wir können verhindern, daß es in öffentlichen Gebäuden getragen wird (ebenso, wie Polizisten auch keine Ohrringe tragen dürfen).

Ich persönlich trete durchaus dafür ein, daß es einen umfassenden Dialog darüber geben muß, inwieweit Grundgesetzänderungen notwendig sind, um die Gefahr der Islamisierung zu bannen. Wie können wir uns davor schützen, daß unser Grundgesetz zur Aushebelung unserer Gesellschaftsordnung und unserer Art zu leben gegen uns verwendet wird? Dies hat nichts mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun, sondern mit dem Umstand, daß das Grundgesetz - mittlerweile über 50mal geändert - kein in Stein gemeißeltes heiliges Buch ist, welches unantastbar wäre.

Persönlich freue ich mich über jede Frau, die erkennt, daß das Kopftuch auch ein Symbol ihrer Unterdrückung durch den Islam darstellt und deshalb das Kopftuch wegwirft! Die bekannte Frauenrechtlerin, Frau Ates, könnte unendlich darüber berichten, wie die Frauen im Islam unterdrückt werden.

Deshalb kann ich das Kopftuch - auch wenn es in der Öffentlichkeit erlaubt ist - nicht als Privatangelegenheit der Trägerin akzeptieren.

Das Kopftuch demonstriert ein Frauenbild, welches mit unserer westlichen - auf Chancengleichheit für Mann und Frau ausgerichteten - Lebensart nicht vereinbar ist!

Es muß immer unterschieden werden, warum trägt jemand etwas, was will er damit ausdrücken und ist das, was er damit ausdrücken will, mit unserem demokratischen Verständnis von Freiheit vereinbar?!

Und ich denke, Sie haben bestimmt auch nichts dagegen einzuwenden, daß das offene Zeigen von verfassungswidrigen Symbolen (wie z.B. das Hakenkreuz) ebenfalls in unserem Staat verboten ist, oder ?!

Mit freundlichen Grüßen.

Peter Warnst