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Frage von Thomas F. •

Frage an Peter Struck von Thomas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Informationen über Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Sehr geehrter Herr Dr. Struck,

als Hausarbeit im Studiengang Dipl. Finanzwirt beschäftige ich mich gerade mit der verfassungsmäßigen Vereinbarkeit von Mandat und Nebeneinkünften von Abgeordneten.

Daher würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir als Bundestagspräsident, zu einigen Fragen bezüglich §44a(2) S.4 AbgG des Bundestages Ihre persönliche Meinung zukommen ließen.

Hier die Fragen:

1. Durch immer wieder vorkommende Skandale wurden 2005 die sog. „arbeitslosen Zahlungen“ untersagt. Warum wurde aber mit Untersagung des einen problematischen Punktes ein anderer, nämlich die Möglichkeit Spendengelder durch Abgeordnete gem. §44a(2) S.4 AbgG zu vereinnahmen, hinzugefügt?

2. Wo liegt der Unterschied zwischen dem Erhalt von „arbeitslosen Zahlungen“ in Höhe von 50.000,- €, welche der Mandatsträger auf Grund eines fortbestehenden Arbeitsvertrages erhält und der Zuwendung von Spendengeldern durch die gleiche Firma in gleicher Höhe?

3. Und was passiert wenn besagte Firma die Spenden stückelt und mehrere Beträge durch Strohmänner von jeweils weniger als 10.000,- € zuwendet, welche dann auch nicht publikationspflichtig sind? Wo bleibt hier die nötige Transparenz, evtl. Einflussnahmen durch den Wähler verfolgen zu können?

4. In den Berichten der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung von 1993 und 2001 wird das Verbot von „Direktspenden an Abgeordnete“ gefordert. Wieso werden solche Ratschläge trotz der bekannten Bedenken bei der Gesetzgebung außer acht gelassen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe bereits im Vorab

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Flaig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Flaig,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Mich erreichen täglich zahlreiche Anfragen aus allen Wahlkreisen: ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jedes einzelne Anliegen persönlich beantworten kann.

Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrer Anfrage an den zuständigen Wahlkreisabgeordneten, Herrn Peter Friedrich MdB, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.