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Frage von Ulrich van de W. •

Frage an Peter Struck von Ulrich van de W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Struck,

wie ich gelesen habe, befürwortet Ihre Partei verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern.
Daher frage ich mich, wie Sie zu dem Artikel 13 unseres Grundgesetzes stehen, der die Unverletzlichkeit der Wohnung zusichert.
Ein unbescholtener Bürger, der keiner Straftat verdächtigt wird, der allerdings Waffen legal besitzt, soll einfach so verdachtsunabhängigen Kontrollen in seiner Wohnung unterliegen?
Was geschieht, wenn ich bei derartigen Kontrollversuchen nicht anwesend bin? Wird beim 3. Versuch aufgebrochen? Oder mir die Erlaubnis entzogen?

Was würden sie sagen, wenn ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle Zugang zu Ihrer Garage verlangt, um dort Bremsen und TÜV Plakette zu überprüfen? Wenn sie damit nicht einverstanden sind, da sie ja gerade nicht am Strassenverkehr teilnehmen und natürlich noch nie falsch geparkt haben, müssen sie eben den Führerschein abgeben!

Die legalen Waffenbesitzer sind überprüft genug und bei Straftaten mit Schusswaffen nicht sehr relevant. Natürlich gehört ein verantwortungsbewusster Umgang und eine sichere Lagerung dazu. Aber Immer und nicht nur wenn eine Kontrolle stattfindet.
Wenn ein legaler Waffenbesitzer zum Beispiel durch eine Straftat die Zuverlässigkeit verliert, wird ihm auch die Erlaubnis Waffen zu besitzen entzogen. Was bestimmt wirksamer ist, als Überprüfungen unbescholtener Bürger!

in Erwartung einer interessanten Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Ulrich van de Weyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van de Weyer,

für Ihre Zuschrift danke ich Ihnen.

Mich erreichen täglich zahlreiche Anfragen aus allen Wahlkreisen: ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jedes einzelne Anliegen persönlich beantworten kann.

Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrer Anfrage an den zuständigen Wahlkreisabgeordneten, Herrn Sebastian Edathy MdB, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Struck