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Peter Schmid
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Frage von Klaus V. •

Frage an Peter Schmid von Klaus V. bezüglich Bildung und Erziehung

Zwei unserer Kinder besuchen das Gymnasium. Unser Sohn in der 6. Klasse, hat heuer 34 Wochenstunden. Allein Freitags hat er 10 Stunden.
6 Vormittags und 4 Nachmittags. Geschichte-Bio-Mathe-Latein-D-E/ Intens. E-Intens.Mathe-Sport-Sport. Der Junge wird 13 Jahre alt - viele seiner Mitschüler sind auch jünger .
Unsere Tochter besucht die 5. Klasse und hat zweimal wegen einer Stunde Nachmittagsunterricht mit entsprechenden Wartezeiten auf den Bus etc.
Ist das Ihrer Meinung nach gelungene Bildungspolitik?

Portrait von Peter Schmid
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vidal,

die geschilderte Stundenplangestaltung ist wirklich ungünstig.

Im Papier zur Weiterentwicklung des Gymnasiums finden sich dazu folgende Vorgaben:

Vorgaben für den Nachmittagsunterricht laut verpflichtender Stundentafel (bis 15.30 Uhr):
In Jahrgangsstufe 5 findet kein verpflichtender Nachmittagsunterricht statt, in Jahrgangsstufe 6, 7, 8 findet an einem Nachmittag verpflichtender Unterricht statt, in Jahrgangsstufe 9, 10 findet an zwei Nachmittagen verpflichtender Unterricht statt.
An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht gibt es in Unter- und Mittelstufe keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Schultag. In den Jahrgangsstufen 6 bis 8 sollen er Mittwoch- und der Freitagnachmittag vom Pflichtunterricht frei gehalten werden, damit verlässlich auch Jugend- und Vereinsarbeit sowie Angebote der Kirche vor Ort stattfinden können.
Weitere Empfehlungen:
An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht soll grundsätzlich auch in Doppelstunden unterrichtet werden.
In den Jahrgangsstufen 6 bis 10 sollen an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht auch musische Fächer (Kunst, Musik, Sport) unterrichtet werden.

Danach sollte in der 5. Klasse (Tochter) kein verpflichtender Nachmittagsunterricht stattfinden und in der 6. Klasse (Sohn) nur an einem Nachmittag aber nicht (wie beschrieben) am Freitag. Unabhängig davon sollte Nachmittagsunterricht nach Möglichkeit in Doppelstunden erteilt werden (Tochter).

Für die Stundenplaneinteilung ist die Schulleitung zuständig. Die Eltern haben über das Schulforum Mitsprachemöglichkeiten, die Sie nutzen sollten.

Beste Grüße

Peter Schmid, MdL