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Peter Danckert
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Frage von Gerd B. •

Frage an Peter Danckert von Gerd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,

Heute musste ich lesen, dass durch die geplante Ratifizierung der "Cybercrime Konvention" Staaten Zugriff auf meine persönlichen Daten bekommt, welche zB. durch die Voratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten erhoben werden. Hier können zB. die USA Zugriff auf diese Daten erhalten, ohne das ich dieser Übermittlung widersprechen kann. Sehen Sie in dieser Methodik meine Grundrechte noch gewahrt? Und falls dies der Fall sein sollte, könnten Sie mir bitte eine Stellungnahme geben, inwiefern sich diese Regelungen mit dem deutschen Grundrecht vereinen lassen?
Als zweites wäre ich sehr interessiert zu wissen, wie Sie zu der geplanten "Online-Durchsuchung" von Netzspeicher bzw. lokaler Speicher in PCs stehen. Wären Sie bereit das Grundrecht in diesem Falle einzuschränken?

Ich danke Ihnen und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Gerd Blumöhr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blumöhr,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie mir Ihre Bedenken gegenüber der gesetzgeberischen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mitteilen.

Wie Sie wissen, werden die Regelungen über die Überwachung von Telekommunikation in der Strafprozessordnung und weiteren Gesetzen im Rahmen einer umfassenden Reform überarbeitet und geändert. Der Bundestag hat hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beraten. Änderungsbedarf gibt es bezüglich einiger Regelungen auch aufgrund des von Ihnen angesprochenen Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität (Cybercrime-Konvention) sowie aufgrund verschiedener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Lassen Sie mich zuerst betonen, dass die oben genannte Richtline alle Mitgliedstaaten der EU - und damit auch Deutschland - verpflichtet, Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zur Terror- und Verbrechensbekämpfung einzuführen. Bei der Aufklärung erheblicher Straftaten ist es für die Strafverfolgungsbehörden sehr wichtig, auf Daten zurückgreifen zu können, die bei Telefon- und Internetverbindungen entstehen und von Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Aus diesen Daten können wichtige Hinweise gewonnen werden, beispielsweise wenn es darum geht, herauszufinden, wer wann mit wem Verbindung aufgenommen hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in intensiven Verhandlungen durchsetzte, dass die Speicherpflicht im Interesse der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Das gilt nicht nur für die Datenarten, die gespeichert werden, sondern auch für die Speicherdauer.

Wie bereits auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine Speicherung mit Augenmaß sorgen. Die SPD-Bundestagsfraktion legt großen Wert darauf, sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung zu tragen.