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Peter Danckert
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Peter Danckert von Wolfgang S. bezüglich Soziale Sicherung

Betr. Neue Fischereischeine.
Ich bin seit 30 Jahren Vorsitzender eines Angelvereins Unser Fischerreischeine sind noch verlängerbar für jeweils 8 Jahre. Wir finanzieren uns nur selber.
Mit welchen Recht erlaubt sich das LandratsamtDahme/Spreewald einfach neue auszustellen,und dann eine Gebühr von 25.-€ zu nehmen,sowie neue Paßbilder usw.?
Es war doch mal die Rede das Fischereischeine so wie die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit ausgestellt wird.
Wir sind überwiegend ältere Sportfreunde und sehen nicht ein das die alten Fischereischeine nicht verlängert werden obwohl das möglich ist es sind ja noch freie Verlängerungsklästchen. Wir hätten da gerne eine Erklärung.
Mit freundlichen Gruß
W.Schulze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Ausstellung von Fischereischeinen durch die Untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald.

Das Land Brandenburg hat im Zuge der Verabschiedung des ersten Bürokratieabbaugesetzes im Juni 2006 auch das Fischereirecht deutlich vereinfacht. Seitdem ist das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung möglich. Wer im Land Brandenburg mit der Raubfischangel oder auch in anderen Bundesländern angeln will, muss (wie bisher auch) einen Fischereischein erwerben, für dessen Erwerb nach wie vor eine Prüfung abgelegt werden muss. Im Gegensatz zu früher gilt dieser dann aber unbefristet. Dies ist im Vergleich zur alten Regelung, als der Schein nur eine Gültigkeit von fünf Jahren hatte, eine deutliche Verbesserung.

Auch konnten in Brandenburg bis dahin lediglich Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies auch Erwachsenen ermöglicht. Vor Beginn des Angelns ist wie bisher die Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben. Fischereiabgabenmarken sind u. a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, bei teilnehmenden Fischern, in Touristeninformationsbüros und in Angelfachgeschäften problemlos zu erhalten. Hier können auch die Angelkarten erworben werden. Das Land Brandenburg hat hier sehr weitgehende Möglichkeiten geschaffen, die es vor allem Touristen ermöglichen, ohne Zeitverzug angeln gehen zu können.

Im Rahmen der oben beschrieben Umstellung können die alten Fischereischeine leider nicht mehr verlängert werden und laufen nach und nach aus. Aufgrund der oben beschrieben Vorteile, wie etwa der lebenslangen Gültigkeit der neuen Fischereischeine, sind die Neuregelungen meiner Meinung nach zu begrüßen. Die Änderungen, die vom Agrar- und Umweltministerium Brandenburg gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet wurden, sind am 1. August 2006 in Kraft getreten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und zur Aufklärung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert