(...) Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat sind gemäß Abgeordnetengesetz zu veröffentlichen. Einzelheiten zu den Anzeigepflichten finden Sie - und zwar für jeden einzelnen Abgeordneten - ebenfalls auf der Internetseite des Bundestages ( http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/index.html ). (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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