Antwort 12.05.2020 von Paul Nemeth CDU
(...) Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist unter Auflagen auf öffentlichen und privaten Freiluftsportstätten wieder gestattet. (...)

(...) Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist unter Auflagen auf öffentlichen und privaten Freiluftsportstätten wieder gestattet. (...)