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Frage von Konrad B. •

Frage an Patrick Meinhardt von Konrad B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR sowie auch international bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbil-dungsstätten bildete. De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet wer-den, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6jähriger Prüfung) die sozial-rechtliche Anerkennung verweigerte.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fas-sen:

„Die AOLG bittet das BMG, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie - nach deren berufs-rechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt.

Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutenge-setzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden wer-den.“

Werden Sie sich dafür einsetzen - und wenn ja wie, dass die staatlich anerkannten Ausbil-dungsverfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sozialrechtlich zugelas-sen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch ausgebildet werden kann und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von Psychotherapeut/innen entscheidet, sondern sich –wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Braun,

vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Anfrage vom 13. August.
Jeder Bundestagsabgeordnete, der Ihnen zusagt, dass er sich für die detaillierten Belange der Gesprächspsychotherapie einsetzen wird, sagt Ihnen nicht die Wahrheit.

In die Details der Gesprächspsychotherapie darf sich die Politik nicht einmischen, da sie nur die Rahmenbedingungen vorgibt.
Die Gesprächspsychotherapie muss der Selbstverwaltung überlassen bleiben. Die nähere Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gesetzlich Krankenversicherter gegenüber ihrer Krankenkasse obliegt der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Wir als FDP bekennen uns uneingeschränkt zu diesem Prinzip der Selbstverwaltung. Es ist gut, wenn die Politik nicht überall direkt oder indirekt Einfluss nimmt.

Die Regelungen zu den Verfahren und Methoden der Psychotherapie werden in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgesetzt. Diese Richtlinie dient außerdem als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind. Wahlfreiheit ist für uns Liberale ein wichtiger Gesichtspunkt, aber auch hier müssen nach den allgemein gültigen Richtlinien Qualitätsstandards gesichert und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots gewahrt sein.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Meinhardt