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Frage von Uwe G. •

Frage an Patrick Kurth von Uwe G. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Kurth,

in irgendeiner Fragerunde, die es nun im Rahmen des Wahlkampfes mehr als genug gibt, haben Sie auf die Frage nach der Angleichung der Ostrenten an das Westniveau erklärt, das wäre auf Grund des Rentenrechts eine sehr komplizierte Frage. Das ist natürlich absolut keine Antwort auf die Frage. Die Angleichung war wohl im Koalitionsvertrag verankert, wurde aber in den 4 Jahren überhaupt nicht angefasst im Gegensatz zum Betreuungsgeld und der Hotelsteuer. Sie können davon ausgehen, dass ich weiß, wie die Rentenpunkte und auch die Rentenhöhe ermittelt werden. Ich weiß auch, dass die Ostlöhne mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert wurden, um den großen Unterschied von Löhnen in Ost und West bei der Rente zu berücksichtigen und gehöre auch nicht zu den Jammerrentnern, weil es der jetzigen Rentnergeneration bis auf Ausnahmen, z.B. geschiedene DDR-Frauen gut geht. Dass viele Frau im Westen niedrige Renten bekommen ist vor allem Folge des dort z.T. auch heute noch vertretenen antiquierten Familienmodells. Nun noch einmal meine Frage konkret: Wie leitet sich aus dem Rentenrecht die immer noch unterschiedliche Bewertung der Rentenpunkte in Ost und West ab? Der Unterschied ist durch die unterschiedliche Rentenerhöhung zum 01.07.2013 nur marginal verändert worden. Ich bitte um eine konkrete Antwort in der Ross und Reiter benannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Göricke

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