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Patrick Döring
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Frage von Prof. Dr. Rudolf S. •

Frage an Patrick Döring von Prof. Dr. Rudolf S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Döring,

haben Sie besten Dank für Ihre schnelle Reaktion am 25. 06. 2013 auf meine Frage vom 14. 06. 2013. Leider beantworten Sie nicht meine Frage, ob ich " als Bürger nicht erwarten darf, dass Repräsentanten der FDP,die sich Partei der Bürgerrechte und des Dialogs nennt,Fragen korrekt beantwortet ?". Inhaltlich ging es um die millionenfache staatliche Finanzierung der vorgeburtlichen Tötung von Kindern.
Stattdessen beschäftigen Sie sich in Ihrem Schreiben mit der Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Danach hatte ich, wie jeder nachlesen kann, nicht gefragt.
Dann bezeichnen Sie meinen Vorwurf, der Staat würde Schwangerschaftsabbrüche mit Millionen von Euro unterstützen, als falsch. Ich bleibe dabei !
Aber machen wir uns die Sache einfach: Als Bundestagsabgeordnetem und Generalsekretär der FDP steht Ihnen im Vergleich zu mir als simplem Teilnehmer des abgeordnetenwatch ein großer Apparat zur Verfügung - Assistenten, Wissenschaftlicher Dienst, Parteiorganisation.
Daher meine einfache, konkrete Frage an Sie, sehr geehrter Herr Döring: Welches ist die richtige Zahl für die jährlichen Leistungen unserer staatlichen Haushalte bei Schwangerschaftsabbrüchen ?

Besten Dank und freundliche grüße
Rudolf Schöttler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schöttler,

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Nach meinen Recherchen kosten Schwangerschaftsabbrüche je nach Methode zwischen 350 € und 500 €. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei kriminologischer bzw. medizinischer Indikation, die aber nur etwa 3,5% der momentan etwa 100.000 Fälle im Jahr ausmachen. Im Falle eines Abbruchs nach der Beratungsregelung übernimmt die entsprechende gesetzliche Krankkasse bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln der Frau auf Antrag ebenfalls die Kosten. Die Bedürftigkeit wird nach Angaben des Familienministeriums ohne weitere Nachprüfung unterstellt, wenn die Frauen eine der folgenden Leistungen empfangen:
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
• Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II)
• Ausbildungsförderung im Rahmen der Anordnung der Bundesagentur für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung oder über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter
• Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der von Ihnen errechnete Betrag von 50 Millionen € im Jahr ist insofern zu hoch als dass der Staat nur die Kosten bei den o.g. Voraussetzungen übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring, MdB