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Patrick Döring
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Frage von Rainer D. •

Frage an Patrick Döring von Rainer D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Döring,

als Spezialist für Lungen- und Atemwegskrankheiten beschäftige ich mich seit etwa 30 Jahren mit Fragen von Gesundheitsschäden durch Umweltbelastungen. Deswegen ist auch die geplante Feinstaubverordnung für mich ein Thema. Entscheidend bei gesetzgeberischen Maßnahmen ist die Verhältnismäßigkeit, die ich für die Einbeziehung von "echten" Oldtimern in diese Verordnung nicht als gegeben sehe; anscheinend vertreten Sie eine ähnliche Position.
Der Bundesregierung soll angeblich ein Gutachten vorliegen, das die Plausibilität der Feinstaubverordnung insbesondere die Eibeziehung der Oldtimer belegt. Ich würde mich mit dieser Argumentation gerne fachlich auseinandersetzen. Für den Bürger ist es jedoch schwer, sich die für die Entscheidung der Abgeordneten wichtigen Hintergrundinformationen zu besorgen. Können Sie mir die Quelle dieses Gutachtens nennen oder gibt es eine öffentliche Zusammenfassung der Argumentationen der verschiedenen Abgeordneten?

Mit freundlichen Grüßen
R. Dierkesmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dierkesmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es nach meiner Kenntnis kein Gutachten gibt, das eine gesundheitliche oder ökologische Notwendigkeit für eine Einbeziehung der Oldtimer in die Feinstaubverordnung nahelegt. Im Gegenteil, mit dem jetzt im Ausschuss beschlossenen Antrag der Koalition wird deutlich, dass Schwarz-Rot hier einen Versuch am lebenden Objekt unternimmt: Nach zwei Jahren soll die Bundesregierung demnach dem Parlament einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der Feinstaubverordnung dokumentiert wird. Auf der Grundlage dieses Berichtes soll dann eine Überarbeitung der Verordnung vorgenommen werden. Für viele Betroffene dürfte das freilich zu spät kommen.

Bedauerlich ist dies vor allem auch deswegen, da bereits vorliegende Gutachten der Bundesregierung klar aussagen, dass der Effekt von Fahrverboten auf die Feinstaubbelastung nur minimal ist. So hat das Fraunhofer Institut für das Verkehrsministerium eine Studie zu den „Auswirkungen ordnungsrechtlicher Verkehrsmaßnahmen auf die lokale Feinstaubbelastung unter Berücksichtigung meteorologischer Einflüsse“ erstellt, die zu dem eindeutigen Ergebnis kommt:

„Der durch den Verkehr verursachte Anteil an den PM10-Immissionen wurde […] erheblich überschätzt […]. Die PM10-Immissionen werden vor allem durch meteorologische Einflüsse und lokale Ausbreitungsbedingungen geprägt. Während anhaltender PM10-Episoden unterscheiden sich die Werte der städtischen und ländlichen Messstationen nur noch marginal von denen der Verkehrsstationen.“

Der Anteil des Pkw-Verkehrs im innerstädtischen Bereich an den PM10-Immissionen liegt nach Angaben der Forscher bei gerade einmal vier Prozent, im außerstädtischen Bereich (z.B. auf Autobahnen) bei einem Prozent. Der Anteil der Lkw liegt innerstädtisch zwischen 17 und 30 Prozent. Allerdings ist der Einfluss des Verkehrs auf die Überschreitung von Tagesgrenzwerten eher gering. Der Anteil des Reduktionspotentials des Verkehrs bei extrem hohen Feinstaubbelastungen (also dort, wo der zulässige Grenzwert tatsächlich überschritten wird) liegt demnach bei nur etwa zehn Prozent.

Das Fazit der Studie: „Da in der Regel PM10-Grenzwertüberschreitungen durch verkehrseinschränkende Maßnahmen nur in Ausnahmefällen vermieden werden können, ist die geltende Grenzwertregelung kein geeignetes Instrumentarium einer praktikablen Luftreinhaltestrategie. Der Großteil der derzeit zulässigen 35 Überschreitungen pro Jahr wird allein durch die natürlichen Immissionen und nicht zu beeinflussende Inversionswetterlagen verursacht.“

Angesichts dieser Untersuchungsergebnisse müsste an sich der Sinn der Feinstaubverordnung grundsätzlich hinterfragt werden. In jedem Fall kann aber, bei einem Anteil *aller* Pkw von gerade einmal vier Prozent an den Feinstaubemissionen, die Belastung durch Oldtimer – von denen es in Deutschland gerade einmal 150.000 Exemplare gibt, die überdies nur wenig bewegt werden – als vernachlässigenswert gering eingeschätzt werden. Dem konnte die Koalition sich leider nicht anschließen – offenbar will die Regierung die Ergebnisse der eigenen Untersuchung nicht zur Kenntnis nehmen.

So bleibt vorerst nur abzuwarten, wie der Bericht der Bundesregierung ausfallen wird – und zu hoffen, dass das zu erwartende Ergebnis (keine nennenswerte Veränderung der Feinstaubbelastung) von roten und grünen Mobilitätsgegnern nicht dahin ausgelegt wird, dass der Staat noch stärkere Einschränkungen erlassen und die Umweltzonen ausweiten muss.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Döring, MdB