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Patrick Döring
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Patrick Döring von Ottmar M. bezüglich Senioren

Guten Tag Herr Döring,

auf Ihrer Website zum Thema Steuerhinterziehung steht, daß es „Herrn Hoeneß und der geschwätzigen Staatsanwaltschaft zuzuschreiben“ ist, daß diese Angelegenheit öffentlich geworden ist. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Ist es realistisch, daß ein solcher Fall nicht öffentlich wird, zumal, wenn es denn zu einer Verhandlung kommt, diese ohnehin öffentlich wäre? Sollte, Steuergeheimnis hin oder her, mit dem Deutsch-Schweizer Steuerabkommen verhindert werden, daß gerade solche Fälle wie Hoeneß öffentlich und ggf. öffentlich verhandelt zu werden? Weiterhin behaupten Sie auf Ihrer Website, daß mit dem Abkommen „nicht nur einzelne“, sondern alle Steuersünder erfasst worden wären. Mittlerweile gibt es, wie überall zu lesen ist, schon über 47.000 Selbstanzeigen. Wo sehen Sie hier Einzelfälle?
Was soll das überhaupt für ein Rechtsstaat sein, der die Straftaten seiner begüterten Bürger gegen Zahlung eines Betrages X legalisiert, Herr Döring? Straftaten, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden, sollen einfach gegen eine Zahlung legalisiert werden? Gleichzeitig wollten gerade CDU und FDP die Steuer-CDs aus der Schweiz nicht verwenden, weil sie nicht „rechtsstaatlich“ erworben seien. Wer soll das noch verstehen und die Bundesregierung ernst nehmen, wenn einerseits per Abkommen Straftaten mit der Begründung legalisiert werden sollen, daß damit 10 Mrd. eingenommen werden, während „nicht rechtsstaatlich“ erworbene Steuer-CDs abgelehnt werden, obwohl damit auch bisher 2 Mrd. € eingenommen worden? Oder befürchten Sie, daß prominente FDP-Sympathisanten in der Schweiz Steuern hinterzogen haben und dies nun auch noch an die Öffentlichkeit gelangt? Weshalb soll Hoeneß überhaupt ein Einzelfall bleiben, Herr Döring? Aufgrund des gescheiterten Abkommens verlangen Schweizer Banken inzwischen Nachweise ordnungsgemäßer Versteuerung. Wie, Herr Döring, soll das ohne Selbstanzeige gelingen? Warum antworten Sie eigentlich nicht auf die Frage von Herrn R.?

O. Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Fragen.

Ermittlungsverfahren sind aus gutem Grund nicht öffentlich, denn ein solches Verfahren soll keine Vorverurteilung des Beschuldigten bedeuten. In unserem Rechtsstaat steht ein Urteil nur den Gerichten zu.

Das Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen hätte es ermöglicht, sämtliche in der Schweiz befindlichen deutschen Vermögen zehn Jahre rückwirkend zu besteuern, und nicht nur diejenigen, die sich in der letzten Zeit selbst anzeigten. Die Anonymität der Steuerzahler ist vor allem von den Schweizer Verhandlungspartnern gewünscht worden, da das Bankgeheiminis in der Schweiz Verfassungsrang besitzt.

Die von Ihnen angesprochene Strafbefreiung wird durch die Verschärfung der Regelungen durch die christlich-liberale Koalition nur noch gewährt, wenn noch keine staatsanwaltlichen Ermittlungen erfolgen und der betroffene Steuerzahler sämtliche Vermögenswerte offenlegt. Sollte er etwas verschweigen, erlischt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige. Zu Zeiten der Rot-Grünen und der großen Koalition war das noch anders. Eine strafbefreiende Selbstanzeige war selbst dann noch möglich, wenn der Staatsanwalt schon an der Tür klingelte.
Der Kauf von sogenannten „Steuer-CDs“ ist problematisch, weil es sich um illegal erworbene, sprich, gestohlene Daten handelt und der Käufer, in diesem Fall der Staat, damit zum Hehler wird.

Steuerhinterziehung ist aus gutem Grund strafbar. Das in einer aufgeheizten Debatte aber rechtspolitische Grundsätze, wie das Zeugnisverweigerungsrecht Betroffener und das Steuergeheimnis einfach über Bord geworfen werden, ist für mich als Liberalen nicht akzeptabel. Anders als bei anderen Straftaten kann sich der Steuersünder ehrlich machen. Und der Staat hat ein Interesse, auf ein personal- und kostenintensives Ermittlungsverfahren verzichten zu können. Insofern darf dem reuigen Steuerhinterzieher nicht die gleiche Strafe drohen wie jenem, der ausermittelt wurde. Das beste Mittel gegen Steuerhinterziehung sind bilaterale Abkommen, Datenaustausch für die Zukunft, pauschale Besteuerung aller Guthaben für die Vergangenheit. Das ist der bessere Weg - denn mit Diplomatie kommt man weiter als mit Kavallerie.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Döring, MdB