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Frage von Hartmut S. •

Frage an Patrick Döring von Hartmut S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Döhring,

in dem Fernsehbeitrag der ARD am 13..2.11 "ARD-Exlusiv Die Tagelöhner" wurde die Aussage getroffen das dem Staat seit 2005 der Aufstockerbetrag für Niedriglöhne bereits 50 Millarden € gekostet hat, wäre da der Mindestlohn nicht besser?

MfG Stephan

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stephan,

vielen herzlichen Dank für ihre Frage, der allerdings nach meiner Einschätzung eine
Fehlannahme zugrunde liegt.

Mindestlöhne sind nicht die sozial verträglichere und auch nicht die für den Staat günstigere Alternative. Denn durch die Einführung von Mindestlöhnen – die Forderungen liegen hier im Bereich zwischen 7,50 und 10 Euro die Stunde – werden bestimmte Tätigkeiten in Deutschland nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang nachgefragt werden. Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor werden dann zum Beispiel entweder ins Ausland verlagert oder durch Maschinen ersetzt – oder fallen ersatzlos fort.

Die Mindestlohnpolitik der letzten Jahre hat deutlich gemacht, dass oftmals nicht das Interesse der Arbeitnehmer an einem ausreichenden Einkommen im Vordergrund steht, sondern dass es allzu oft um die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen geht. Beispielhaft hierfür steht der Postmindestlohn, welcher zum Verlust von mehr als 7.000 Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten der Deutschen Post geführt hat. Durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns würde daher vielen Arbeitnehmern ein Bärendienst erwiesen, denen damit jede Beschäftigungsmöglichkeit genommen würde.

In der jetzigen Situation ist es allerdings natürlich so, diesen Aspekt haben Sie mit ihrer Frage zurecht mit im Blick gehabt, dass Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen als so genannte „Aufstocker“ Leistungen aus staatlichen Transfersystemen beziehen, um insgesamt ein auskömmliches Einkommen zu haben. Dieses System ist aus meiner Perspektive grundsätzlich vorzuziehen, da es Menschen in Arbeit hält und auch die Kosten für die Sozialsysteme senkt, anstatt die Menschen durch einen Mindestlohn vollständig in die Abhängigkeit von wohlfahrtstaatlichen Leistungen zu treiben – was den Staat in der Summe höchstwahrscheinlich auch viel teurer käme als das derzeitige Modell.

In der gegenwärtigen Ausgestaltung ist die Hartz IV-Systematik allerdings insofern noch unzureichend, als der Übergang von Hartz IV in Beschäftigung durch extreme hohe Abzüge bei „Zuverdiensten“ zu Hartz IV von über 400 Euro dazu führt, dass eine Aufnahme höherwertiger Beschäftigung unattraktiv gemacht wird. Die FDP spricht sich deshalb für die Einführung eines so genannten Bürgergeldes aus: Durch die Zusammenfassung und Pauschalisierung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die das nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen. Das Finanzamt übernimmt die Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes. Die Arbeitsvermittlung und soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll nach unserem Konzept Aufgabe der Kommunen sein. Über eine neue Freibetragsregelung und in Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit – auch bei geringer Bezahlung – lohnt.

Das Nettoeinkommen ist bei Aufnahme einer Beschäftigung immer höher als der alleinige Transferbezug. Das Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Dieses Mindesteinkommen verhindert Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne.

Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Döring MdB