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Frage von Andreas R. •

Frage an Patrick Döring von Andreas R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Döring,

Jeder Deutsche erzeugt pro Jahr im Schnitt elf Tonnen CO2. Ein Viertel davon ist "hausgemacht", entsteht also etwa durch Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung (Quelle: http://www.wdr.de/tv/ardbauen/sendungen/2007/april/070415_3.phtml ). Volkswirte würden beim Klimawandel wohl von einem "externen Effekt" sprechen: Jemand anderes muss den Preis (Kosten für das Entgegenwirken gegen den Klimawandel) für die Verursachung (z. B. Stromverbrauch, Pkw-Fahrt etc.) eines anderen bezahlen. Klimawandel ist also zutiefst ungerecht (und das sogar weltweit)!

Ich möchte einen Vorschlag machen: immer wenn jemand ein Haus baut, eine Wohnung saniert oder danach alle zehn Jahre ist ein Eigentümer verpflichtet, die klimagerechte Bauweise seiner Behausung "abnehmen zu lassen". So wie man heute schon seinen Backofen von einem Fachmann einbauen lassen muss und die Heizung regelmäßig prüfen lassen muss oder zum TÜV muss, so würde dann in Zukunft ein Umweltexperte Einsparpotenziale in der Wohnung identifizieren (etwa mit einer Wärmebildkamera oder durch Beanstandung von Stromfressern. Auf diese Weise ließe sich in jedem Haushalt viel Geld sparen (z. B. viel geringere Heizkosten), der CO2-Ausstoß (und damit die Kosten für die Volkswirtschaft!) wäre stark verringert und neue Jobs in Form der Umweltberater ließen sich schaffen. Für die Volkswirtschaft also ein Gewinn für alle Seiten!

Was halten Sie von meinem Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reichhardt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Reichhardt,

vielen Dank für ihre Frage.

In den wesentlichen Punkten existiert das von Ihnen geforderte System zur Information über den Energieverbrauch bei Wohngebäuden bereits in Form des so genannte Energieausweises. Jeder Eigentümer ist seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohnraum einen Energieausweis vorzulegen, der über den Verbrauch informiert und (vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten) anhand einer Skala die Energieeffizienz des Gebäudes einzuordnen hilft. Von der Regelung ausgenommen sind nur Gebäude unter Denkmalschutz. Mit der Ausstellung des Energieausweisen sind auch Modernisierungsempfehlungen verbunden. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann.
Weitere Informationen über den Energieausweis erhalten Sie unter anderem auf der Webseite der Deutschen Energie Agentur (dena): http://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis.html
Darüber hinaus sind allerdings weitere Maßnahmen notwendig, um die Sanierung des Gebäudebestandes in Deutschland zu beschleunigen. Gegenwärtig liegt die Sanierungsquote deutlich unter drei Prozent im Jahr. Eine weitere Verschärfung der Vorschriften ist dabei sicherlich nicht zielführend. Schon jetzt werden viele Wohnungseigentümer von den Kosten einer Sanierung schlichtweg überfordert. Dies wird besonders dadurch erschwert, weil ein Vermieter bei der energetischen Sanierung zwar die Kosten trägt, jedoch nicht von den Einsparungen profitiert, da die Senkung der Nebenkosten alleine den Mietern zugutekommt. Die Weitergabe der Kosten über eine Modernisierungsmieterhöhung ist in vielen Mietmärkten nur schwer möglich. Zugleich sind die Renditen selbst in Märkten mit starker Nachfrage im Vergleich zu anderen Segmenten und in Anbetracht der hohen Investitionsvolumina vergleichsweise gering.
Vor diesem Hintergrund müssen wir zwingend die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern, wenn wir die Sanierungsquote in Deutschland erhöhen wollen. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine Reform des Mietrechts. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich mit Nachdruck dafür eingesetzt. Ich freue mich deshalb, dass wir Liberale uns mit unseren entsprechenden Vorstellungen bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU auf breiter Front durchsetzen konnten.
In dem jetzt vereinbarten Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass wir die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern senken und die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) auch im Mietwohnungsbereich eröffnen wollen. Baumaßnahmen, die diesen Zwecken dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen. Weiterhin werden wir das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen.
Außerdem haben wir im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes erste Maßnahmen getroffen, die zur Stärkung der Investitionskraft beitragen, gerade auch im Gebäudebereich. So haben wir beispielsweise durch Nachbesserungen der Unternehmenssteuerreform – insbesondere bei der so genannten Zinsschranke – die steuerliche Benachteiligung großer Bau- und Sanierungsmaßnahmen beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Döring MdB