Frage von Heike R. • 04.10.2021
Antwort von Otto Fricke FDP • 04.10.2021
hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Die Ansprüche von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern richten sich im Krankheitsfall nach nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)