(...) Die von Ihnen erwähnten Gründe für eine Umlegung der Kfz-Steuer sind nachvollziehbar und durchaus diskussionswürdig. Da die Kfz-Steuer eine Landessteuer ist, ihre Einnahmen also den Bundesländern zukommt, müsste bei einer Umlegung auf die Mineralölsteuer der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zustimmen.
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