
(...) Die von Ihnen erwähnten Gründe für eine Umlegung der Kfz-Steuer sind nachvollziehbar und durchaus diskussionswürdig. Da die Kfz-Steuer eine Landessteuer ist, ihre Einnahmen also den Bundesländern zukommt, müsste bei einer Umlegung auf die Mineralölsteuer der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zustimmen.