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Frage von Willi W. •

Frage an Oskar Lafontaine von Willi W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr MdB Oskar Lafontaine!

Nachfrage auf Ihre Antwort vom 05.03.2007:

Die von Ihrer Mitarbeiterin übermittelte Antwort auf meine Anfrage vom 10.02.2007:
…“Die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländer ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“… ist im allgemeinen und für sich gesehen zutreffend.

• Doch wer diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch gesamtgesellschaftlich finanzieren und bezahlen muss, haben Sie nicht geschrieben.
• Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ist eine Verpflichtung der gesamten Gesellschaft und nicht der Rentenkasse „West“.
• Allein die Steuerkasse ist für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse zuständig, und nicht die Rentenkasse „West“.
• Es ist wohl unzulässig, dass mit den Rentenbeiträgen der Rentenkasse „West“ eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe über Jahrzehnte finanziert wird.
• Die Defizite in den neuen Ländern sind doch kein Problem der Rentenkasse „West“, sondern einzig und alleine ein Problem der Steuerkasse.

Aus der Rentenkasse „West“ werden jährlich Milliardenbeträge als West-Ost-Transfer entnommen. Derart hohe Milliardenbeträge in dieser Größenordnung bedürfen wohl eigener Bundestagsbeschlüsse, die diese Milliardentransfers, wenn überhaupt, erst möglich machen dürfen.
• Ein jährlicher Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung deckt die Milliardentransfers wohl nicht alleine ab.
• Ein eigenes Gesetz über den Milliardentransfer aus der Rentenkasse ist nicht zu finden.
• Werden hier Beiträge der Rentenkasse „West“ ohne Rechtsgrundlage umgeleitet?

Fragen: Ein Skandal ? - in mehrfacher Milliardenhöhe? oder sogar eine Art Plünderung ?

Mit freundlichen Grüßen
Willi Waxweiler

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Waxweiler,

im Namen von Oskar Lafontaine danke ich Ihnen für Ihre Frage vom 5. März 2007.

Mit einem Ausspielen von West gegen Ost ist Niemandem geholfen. Ohne die Solidarität der westdeutschen Beitrags- und Steuerzahler wäre der soziale Absturz für ganze Bevölkerungsschichten im Osten unvermeidbar gewesen. Politische und soziale Stabilität waren unbestreitbare Vorzüge. Sie finanzieren im Osten auch die Nachfrage nach einem Warenüberschuss aus dem Westen und damit im Westen erzielte Einnahmen und Einkommen.

Die rechtliche Grundlage für den Ost- West- Transfer findet sich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: „Die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder sind so aufeinander abzustimmen, dass ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird.“(GG, Art. 106, (3), Abs. 2)

Die Bundesrepublik verfügte seit ihrer Gründung über ein Instrument der Angleichung des Wohlstandsniveaus der Bundesländer untereinander: den Finanzausgleich. Artikel 107 des Grundgesetzes schrieb fest, "dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird". Das sollte in erster Linie durch Umverteilung zwischen "reicheren" und "ärmeren" Bundesländern geschehen.

Oskar Lafontaine wünscht Ihnen alles Gute und lässt Sie vielmals grüßen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Yvonne Ploetz
Mitarbeiterin