Frage von Jochen T. •

Werden Schlichtungsstellen der Jobcenter ausreichend transparent gemacht und werden diese auch in Anspruch genommen(Statistiken?), Sollte Die Linke Hilft diese nochmals extra besser bewerben?

Portrait von Olga Fritzsche
Antwort von
Die Linke

Sehr geehrter Herr T.

Vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Thema. Eine ganz aktuelle Statistik über die Nutzung der Hamburger Schlichtungsstelle liegt mir leider nicht vor. Aus meinen bisherigen Erfahrungen muss ich aber sagen, dass die Schlichtungsstelle kaum jemandem bekannt ist und nur sehr selten angerufen wird.

Für mich ist eine der Ursachen, dass die Anlage der Schlichtungsstelle viel zu eng gefasst ist und die Bedürfnisse Betroffener völlig unzureichend berücksichtigt werden. Es gibt sehr vielfältige Konflikte von Leistungsberechtigten mit dem Jobcenter, aber Konflikte über eine Kooperationsvereinbarung, über deren Inhalt man sich nicht einigen kann, gehören eher zu den seltener eintretenden Fällen. Das ist aber das einzige Thema, wozu die Schlichtungsstelle arbeitet.

Zunächst werden Kooperationsvereinbarungen in der Regel nicht einseitig durch das Jobcenter bestimmt, zum Beispiel werden sie auch nicht in Form von Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung verschickt. Nur wenn der Inhalt auch nach der Schlichtung strittig bleibt, kann sie auch in Form eines Verwaltungsaktes erlassen werden. Infolge dessen treten an dieser Stelle weniger zu schlichtende, unlösbare Konflikte auf. 

Daher hat Die Fraktion Die Linke eine unabhängige Ombudsstelle für alle auftretenden Konflikte unter anderem im Jahr 2021 gefordert, die eine echte Hilfe im Sinne Betroffner gewesen wäre. Leider hat sich der Senat gegen eine solche Lösung entschieden, die eine deutlich sinnvollere Einrichtung gewesen wäre.

Anlässlich unseres Antrages gab es eine Expert*innenanhörung im Hamburger Sozialausschuss zur Einrichtung einer Ombudsstelle. Das Wortprotokoll finden Sie hier: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/77100/22_010_wortprotokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_ausschusses_fuer_soziales_arbeit_und_integration#search=%22ombudsstelle%22%23navpanes=0

Hier finden sich diverse Argumente zu dem Thema.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Instrument sicher unzureichend in der Bevölkerung bekannt ist. Die Linke hilft empfiehlt in Streitfällen zum Thema Kooperationsvereinbarung natürlich die Anrufung der Schlichtungsstelle. Allein dieser Fall tritt eher selten ein und wird daher nicht unser Arbeitsschwerpunkt sein.

Ich hoffe, damit Ihre Frage vollständig beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Olga Fritzsche

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