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Frage von Stephanie K. •

Frage an Ole von Beust von Stephanie K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Beust,

Sie antworteten Frau Kainzberger am 22. 2. 08:

"Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Gehorsamsprüfung, zu der das Gesetz die Hundehalter verpflichtet, für viele Tiere auch eine wirksame Maßnahme des Tierschutzes darstellt, da ihre artgerechte Haltung dadurch gefördert - und eine soziale Prägung auch zu anderen Hunden trainiert wird."

Herr von Beust, ich möchte Sie fragen, ob Sie sich jemals mit der artgerechten Haltung von Hunden beschäftigt haben.

-Welpen und junge Hunde sollten so viel wie möglich Kontakt zu anderen Hunden haben und zwar ohne Leine (die Leine behindert das Sozialverhalten und kann zu Leinenagressivität führen), das nennt man Sozialisierung mit Artgenossen.

Ihre Gesetzgebung verhindert dies aber, da die Leinenbefreiung erst mit einem Jahr möglich ist.
Als verantwortungsvoller Hundebesitzer wird man also gezwungen gegen geltendes Recht zu verstoßen, wenn man einen an das Stadtleben angepassten Hund erziehen will.

- Hunde brauchen Bewegung
Hamburg mit einer Fläche von 755,264 km² hat etwa 100 Auslaufflächen, die zum Teil betoniert sind. Man braucht mehr Zeit zur Auslauffläche zu kommen, als man darauf verbringt. Meinen Sie, dass ist einem mündigen Bürger wirklich zuzumuten?

Herr von Beust, glauben Sie nicht, der Rückgang der Beissvorfälle könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Hundesteuer für gefährliche Hunde 600 € beträgt und daher viele schwierige Hunde im Tierheim abgegeben wurden?

Könnte es sein, dass Sie bei dieser Gesetzgebung vom Veterinäramt schlecht beraten wurden und sich das Hundegesetz als gesetzlich verordnete Tier- und Bürgerquälerei herausgestellt hat?

Herzliche Grüße

Stephanie Kock

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Antwort ausstehend von Ole von Beust
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