SgH Röttgen, ist Ihnen, insb. als Jurist, eigentlich bewusst, dass eine Musterung bzw. Einberufung zum Wehrdienst nach Losverfahren vor dem BVerwG an der fehlenden Wehrgerechtigkeit scheitern wird ?
1. Die Wehrpflicht wurde 2011 aus polit. Gründen ausgesetzt, weil in den beiden anhängigen Gerichtsverfahren vor dem BVerwG zum Thema Wehrgerechtigkeit ein Unterliegen der BRD, vertreten durch das BMVg, drohte, weil die damaligen streng vertraulichen Regelungen zu den Musterungsprioritäten den Erfordernissen der Wehrgerechtigkeit zuwiderliefen. Diese gerichtl. Niederlage wollte das BMVg nicht riskieren. Wenn schon Musterungsprioritäten nicht dem Erfordernis der Wehrgerechtigkeit genügen, dann erst Recht nicht Losverfahren. Warum diskutieren Sie dann solche offensichtlich verfassungswidrigen Gedankenspiele ?
2. Wir haben eine Wehrpflicht ! Diese ist nur z.Zt. ausgesetzt. Eine Aufhebung dieser Aussetzung ist jedoch sehr schnell und einfach möglich, dafür bedarf es keines neuen (Wehrpflicht-/ - modernisierungs- oder wie auch immer Sie dieses Gesetz nennen wollen) . Diese gesamte Diskussion dient offensichtlich nur dazu, den Bürger über die tatsächl. rechtl. Verhältnisse zu täuschen oder ?