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Norbert Röttgen
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Frage von Heike K. •

Frage an Norbert Röttgen von Heike K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,

hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:

Ich bitte um Auskunft, inwiefern die Emission von Laserdruckern oder Tonerpartikel als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Untersuchungen durch Wissenschaftler der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung haben ergeben, dass die feinen und ultrafeinen Partikel Schwermetalle enthalten, die bei Einatmung allergisierend wirken.
Weiterhin hat das Helmholtz Institut und die TU München bei Versuchen mit einem Langedorff-Herz herausgefunden, dass durch die Nanopartikel die Herzfrequenz beeinflusst wird.

Welche Maßnahmen sind aufgrund der neusten Erkenntnisse geplant, um die Gefahr durch die Emissionen von Laserdruckern zu erforschen? Wann werden weitergehende Studien beauftragt.

Wann werden die Verdachtsfälle auf Tonererkrankungen nach § 16 e Chemikaliengesetz in Zukunft bei dem Bundesinstitut für Risikobewertung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung wieder aufgenommen, damit das BfR die Gefährdungslage einschätzen kann und entsprechend Studien beauftragen kann? Zur Zeit werden viele Erkrankte im Bereich der psychosomatische Erkrankungen behandelt und bewertet.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Krüger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Krüger,

Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.

Sie erreichen mich per Mail (norbert.roettgen@bundestag.de), per FAX (030/22776981) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) - bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Wesselstr. 10, 53113 Bonn). Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an service@bmu.bund.de. In der Landesgeschäftsstelle der nordrhein-westfälischen CDU erreichen Sie mich unter http://www.cdu-nrw.de/kontakt/kontaktformular.html?view=default

Mit freundlichem Gruß

Ihr Norbert Röttgen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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