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Nina Warken
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Frage von Julia F. •

Wie passt die geplante Budgetierung mit dem gesetzlichen Auftrag zusammen, Gruppentherapien zu fördern? Nach 2 Gruppen (200 Min) müsste ich für den Rest der Woche meine Praxis schließen.

Als ambulant tätige Psychotherapeutin wende ich mich mit großer Sorge bzgl. der aktuellen Pläne zur Budgetierung in der Psychotherapie an Sie. In meiner Praxis führe ich Gruppentherapien durch. Damit setze ich genau das um, was der Gesetzgeber seit Jahren fordert: Eine effiziente, kostengünstige und patientennahe Versorgung, die lange Wartezeiten verkürzt.Die geplante Budgetierung und die bereits beschlossenen Honorarkürzungen konfrontieren mich jedoch mit einer absurden und existenziellen Realität:Aufgrund der hohen Patientenzahl in den Gruppen würde ich das gedeckelte Budget eines halben Kassensitzes rechnerisch bereits mit nur 2 Gruppen pro Woche komplett ausschöpfen. Konkret bedeutet das für meine Praxis: Nach diesen zwei Gruppen kann ich keine Leistung mehr abrechnen. 200 Min in der Woche als dürfte ich dann nur behandeln... Absurd. Dabei ist die Behandlung in der Gruppe deutlich günstiger als Einzeltherapie. Durch Psychotherapie werden Folgeerkrankungen=Kosten vermieden.

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