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Nina Warken
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Frage von Ulrike G. •

Mit welchem Gerichtsbeschluss ergehen die Honorarkürzungen?

Sehr geehrte Frau Dr. Warken, ich bewirtschafte einen halben Versorgungsauftrag als psychologische Psychotherapeutin, bald 68 J, alleinstehend, verwitwet und MUSS bis mindestens zum 75. Lbj., wenn nicht länger, arbeiten, um den Renovierungskredit , den ich in diesem Sommer aufnehmen möchte, um PV- Anlage, Wärmepumpe ( worüber sich jeder verantwortungsvolle, an einer Energiwende interessierte Mitbürger freuen dürfte) und die nach 47 J nötige Badrenovierung hinzukriegen. Sie, der GKV- Spitzenverband und alle sonstigen Entscheidungträger begehen mit der Honorarkürzung und eventuellen Budgetierung einen existenziellen, wirtschaftlichen Enthauptungsschlag an Jenen, die sich jahrelang weit über die Arbeitszeit der Sitzungen hinaus für die psychische Gesundheit der Mitbürger eingesetzt haben. Und nein: wir bevorzugen nicht nur Patienten mit leichter Symptomatik. Welche Überheblichkeit, welche Abwertung und Unwissenheit über unsere Arbeit in diesen Kürzungsentscheidungen liegt.

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Antwort von CDU

Guten Tag,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht.
 
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Für Anliegen aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Abgeordnetenbüro unter: nina.warken@bundestag.de
 
Bei Fragen mit gesundheitspolitischem Bezug können Sie sich gerne direkt an das Bundesministerium für Gesundheit unter poststelle@bmg.bund.de wenden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Team Warken

Anmerkung der Redaktion
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