Mit welchem Gerichtsbeschluss ergehen die Honorarkürzungen?
Sehr geehrte Frau Dr. Warken, ich bewirtschafte einen halben Versorgungsauftrag als psychologische Psychotherapeutin, bald 68 J, alleinstehend, verwitwet und MUSS bis mindestens zum 75. Lbj., wenn nicht länger, arbeiten, um den Renovierungskredit , den ich in diesem Sommer aufnehmen möchte, um PV- Anlage, Wärmepumpe ( worüber sich jeder verantwortungsvolle, an einer Energiwende interessierte Mitbürger freuen dürfte) und die nach 47 J nötige Badrenovierung hinzukriegen. Sie, der GKV- Spitzenverband und alle sonstigen Entscheidungträger begehen mit der Honorarkürzung und eventuellen Budgetierung einen existenziellen, wirtschaftlichen Enthauptungsschlag an Jenen, die sich jahrelang weit über die Arbeitszeit der Sitzungen hinaus für die psychische Gesundheit der Mitbürger eingesetzt haben. Und nein: wir bevorzugen nicht nur Patienten mit leichter Symptomatik. Welche Überheblichkeit, welche Abwertung und Unwissenheit über unsere Arbeit in diesen Kürzungsentscheidungen liegt.

