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Nele Hirsch
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Nele Hirsch von Jürgen M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hirsch,
Angebote zur Arbeit werden vermehrt über Private Vermittlungsagenturen angeboten. Dabei werden die üblichen Fachtarife der gesuchten Berufe nun durch den viel niedrigeren Tarif der Zeitarbeitsfirmen ersetzt.
Frage 1: Ist diese Maßnahme gesetzlich gedeckt?
Frage 2: Kann ich als Hartz IV Empfänger gegen diese Aushöhlung der Lohnstruktur angehen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Meiselbach

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Jürgen Meiselbach,

leider ist der von Ihnen beschriebene Effekt in vielen Fällen tatsächlich gesetzlich gedeckt. Die im derzeit geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeräumten Ausnahmeregelungen konterkarieren das dem AÜG eigentlich zugrundeliegende Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - und begünstigen damit Lohndumping. Dies gilt insbesondere für den sogenannten Tarifvorbehalt: Wenn ein Tarifvertrag für die Leiharbeit besteht, darf das Unternehmen nach geltender Rechtslage von dem Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" abweichen. Aus nahezu allen Branchen berichten die DGB-Bewerkschaften und Betriebsräte, dass mit dem Verweis auf Tarifverträge für Leiharbeit gültige Branchentarifverträge unterlaufen werden. Lohndifferenzen zwischen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern und der Stammbelegschaft von bis zu 50 Prozent sind die Folge.

Als Bundestagsfraktion DIE LINKE treten wir dafür ein, dass diese sowie weitere Ausnahmeregelungen im AÜG ersatzlos gestrichen werden. Für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und für die Beschäftigten des leihenden Unternehmens müssen unserer Auffassung nach sowohl bei der Entlohnung, als auch für andere wesentliche Arbeitsbedingungen die gleichen Konditionen gelten - vom ersten Arbeitstag an. So würde auch dem Missbrauch von Leiharbeit entgegengewirkt. Wir haben im Bundestag einen entsprechenden Antrag vorgelegt, den Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/048/1604805.pdf einsehen können, und der sich noch in der parlamentarischen Beratung befindet.

Gemeinsam mit der LINKEN streiten auch die Gewerkschaften dafür, dass Leiharbeit nur dort in Anspruch genommen wird, wo unvorhergesehene Arbeitsvolumen in einem Unternehmen dies erfordern. Die von Ihnen beschriebenen Zwei-Klassen-Arbeitsbedingungen darf es nicht länger geben. Der Protest hiergegen lebt davon, dass sich so viele Menschen wie möglich einbringen. Insbesondere finden viele Aktionen der Gewerkschaften zu diesem Thema statt. Ich lade sie herzlich ein, an diesen sowie natürlich an den Aktivitäten der LINKEN hierzu teilzunehmen, damit die Bundesregierung dazu gezwungen werden kann, die geltende Rechtslage zu ändern.

Solidarische Grüße,
Nele Hirsch